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Recht auf Selbstbestimmung

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    C*
  • vor 15 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Stunden




Keine ironische Schlagzeile, sondern klarer Rechtsanspruch: Es gibt ein Recht auf einen Sturz. Das gilt für Österreich wie auch für Deutschland.

Diesem Recht bin ich innerhalb der letzten Wochen zweifach begegnet: Einmal im Krankenhaus, wie auch im Seniorenwohnheim.


Das „Recht zu stürzen“ (Link zur Textquelle) bezeichnet im Pflegekontext das Selbstbestimmungsrecht pflegebedürftiger Menschen, trotz bekannter Sturzgefahren eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Es steht im Spannungsfeld zur Fürsorgepflicht, wobei einwilligungsfähige Personen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Bettgitter) ablehnen dürfen.


Auch wenn ein kognitiv bereits stark beeinträchtigter Mensch, der eine Vollnarkose erhalten hat und in Folge dieser zusätzlich reichlich verwirrt ist, gefährdet ist, sein Bett auf unsanfte Weise zu verlassen, ist es Pflegekräften nicht gestattet, das Bettgitter zu schließen. Selbst dann nicht, wenn Angehörige dies ausdrücklich wünschen. Darüber wurde ich im Krankenhaus informiert. Dass es ein Recht auf einen Sturz gibt, erfuhr ich allerdings erst von der Tochter des Zimmernachbarn meines Vaters. Ich dachte zunächst nicht, dass das ernst gemeint sein könnte.

Ist es aber doch. Als mein Vater vor kurzem nach seinem nahezu zweiwöchigen Aufenthalt im Krankenhaus (aus Anlass einer OP nach einem Oberschenkelhalsbruch) wieder in seinem gewohnten Bett zu liegen kam, klärte mich mein Gesprächspartner im Seniorenwohnheim darüber auf. Eine übermäßige Schutzmaßnahme kann als Freiheitsberaubung gewertet werden. Darunter fällt auch, dass die Räder eines Rollstuhls nicht blockiert werden dürfen. Damit könnte man allerdings eine veritable Sturzgefahr vermindern. Die Verpflichtung zur Fürsorge ist in meinen Augen tatsächlich eher kleingedruckt. Selbst eine fürsorglich gemeinte und sinnvolle bauliche Maßnahme, die den Sturz eines ungeschickten oder verwirrten Menschen in seinem Rollstuhl (oder mit seinem Rollator) über eine lange Treppe verhindern soll, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mein Zugang zu diesem Thema ist, dass verwirrte und an Demenz erkrankte Menschen dort geschützt werden sollen, wo es zu selbstgefährdenden Handlungen kommen kann. Vielleicht sehe ich das falsch?

In juristischen Texten finde ich nämlich auch Hinweise, dass Bettgitter zu Hindernissen werden können - etwa, wenn ein verwirrter Mensch versucht, darüberzusteigen. Dieses Argument kann ich nicht entkräften, allerdings vermute ich, dass dies seltener der Fall sein dürfte, als dass ein alter Mensch aus seinem Bett fällt. Auch vermute ich, dass es in vielen Haushalten, in denen kleine Kinder leben, alle möglichen Maßnahmen gibt, um Stürze über Treppen zu verhindern. Eben darum, weil auch kleine Kinder Gefahren nicht einschätzen können. Fällt das ernsthaft unter Freiheitsberaubung?

Was bleibt also anderes, als zu hoffen und zu beten, dass mein alter Herr nicht wieder zu Sturz kommt? Sein Verhalten ist inzwischen sehr stark von seiner Demenzerkrankung bestimmt. Mein Vater, der ein äußerst geisteswacher Mensch war, hat innerhalb von wenigen Monaten massive Einbußen in seinen kognitiven Fähigkeiten erlitten. Er kann nicht einmal mehr seine Notrufuhr bedienen, er müsste dazu übrigens "nur" auf das rote Zeichen drücken.


Ein schwieriges Thema, dieses Recht auf Selbstbestimmung. Im Kontext mit psychischen Erkrankungen, wo auch Menschen in Krankenhäusern behandelt werden, die ganz bewusst ein selbstgefährdendes Verhalten an den Tag legen, gibt es übrigens (noch) kein rechtliches Problem, diese Menschen in einer geschlossenen Abteilung oder in einem geschlossenen Raum unterzubringen und sie überdies in ihren Betten zu fixieren. Ich kenne Schilderungen von einer mehrfach von solchen Maßnahmen betroffenen jungen Frau. Sie sind äußerst bedrückend - und meines Erachtens kann das, was verhindert werden soll, ohnehin auch dadurch nicht immer verhindert werden. Dass Menschen gegen ihren Willen derartigen Zwangsmaßnahmen ausgeliefert sind und manchmal nicht einmal einen Notrufknopf (weil unerreichbar) drücken können, macht das Thema sehr komplex.

Es wird alles - teils auch Menschenunwürdiges - getan, um einen Menschen von seiner Entscheidung, seinem Leben ein Ende zu setzen, abzuhalten.


Ein echtes Dilemma, die Anwendung des Rechts auf Selbstbestimmung. Es wurde in den vergangenen Jahren auch dort mit großen Emotionen diskutiert, wo es um die Hoffnung auf einen friedvollen Tod (mit Hilfe von Assistenz) im Krankheitsfall geht.

 
 
 

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